400 Leute-Ubahn
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teich-afr[Niwa] |
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27.01.2010 - 09:00:09
hahahaha
naja , man muss ja mal seien spaß haben oder ?! ^^
Konichiwa watashiwa Niwa desu ^^
Watashiwa Teich-afr Niwa *verbeug*
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K-Town_Fighter |
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27.01.2010 - 09:52:59
Zitat von derFreak |
man konnte ja nicht sehen, was zuvor passiert ist Abhocker... glaube nicht, dass die Polizei mal eben wahllos und ohne Grund auf jemanden los prügelt.
Mit so einem Vorgehen macht er sich ja selbst strafbar.
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Da schließe ich mich Kobra an. Freak, geh mal zum Fußball. Da wird nur drauf gewartet bis die, ich nenn sie mal "Schildkröten" loslegen können. Da wird kein unterschied gemacht ob Frauen und Kinder mit dabei stehen. Hab das schon sehr oft erlebt, das aus einem Derby eine Schlacht wurde.
Uns're Heimat, uns're Liebe,
in den Farben Rot-Weiß-Rot,
Kaiserslautern 1900,
wir sind treu bis in den Tod!
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Dagobert_01 |
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27.01.2010 - 15:37:21
aber macht sich die polizei bzw der polizist nicht dadurch strafbar, wenn sowas wie von k-town beschrieben passiert und sie einfach auf einen losgehen? ich meine bei sowas gibts ja immer zeugen, wenn halt vorher nix gelaufen ist versteht sich......
allerdings ist der artikel hier auch krass, wenn man mal sieht/liest wie mit sowas umgegangen wird....traurig traurig KLICK MICH
@ abhocker:
Zitat | Da hier evt. mitgelesen wird, empfehle ich das Wort "Polizist".
Nur als kleiner Tipp. |
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auch wenn hier mitgelesen werden sollte, ist doch nichts verwerfliches daran, einen polizisten "bulle" zu nennen, denn
1. spricht man ihn ja nicht direkt an
2. laut artikel 5 absatz 1 im grundgesetz haben wir meinungsfreiheit, und wenn bleikrone der meinung ist das er "bulle" benutzt, ist das ja sein gutes recht oder seh ich das falsch?
Zitat | Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. |
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Abhocker |
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27.01.2010 - 15:53:38
Ja Dago, das siehst Du falsch. Nur weil ich denken könnte der Dago sei ein *peep* (was ich ja nicht tue), darf ichs trotzdem so nicht in der Öffentlichkeit aussprechen, oder gar schreiben (Art. 1GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar).
Auch wenn das nur Kundgeben meiner Meinung wäre. Das Recht des einen hört nun mal da auf, wo ich das Recht des anderen einschränke.
Seltsam: Bei einer Demo oder Großveranstaltung gilt ein Vermummungsverbot. Das heißt: Mein Gesicht muss stets erkennbar bleiben (auch bei Motorraddemos (Helmpflicht) und für muslimische Frauen etc...) Aber Polizisten tragen Sturmhauben und haben auch sonst keine eindeutigen Erkennungszeichen, wie z.B. eineutige Nummern auf ihren Uniformen bei diesen Veranstaltungen.
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K-Town_Fighter |
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27.01.2010 - 19:45:22
Zitat von Abhocker |
Seltsam: Bei einer Demo oder Großveranstaltung gilt ein Vermummungsverbot. Das heißt: Mein Gesicht muss stets erkennbar bleiben (auch bei Motorraddemos (Helmpflicht) und für muslimische Frauen etc...) Aber Polizisten tragen Sturmhauben und haben auch sonst keine eindeutigen Erkennungszeichen, wie z.B. eineutige Nummern auf ihren Uniformen bei diesen Veranstaltungen.
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So siehts aus. Mein Gegenüber kann ich nicht haftbar machen wenn er mit mit dem Knüppel eins über zieht, oder Tränengas in die Augen sprüht (wie bei mir schon zwei mal). Aber ich werd beim Bier trinken in KL an der Löwenburg (Bierstand auf dem Weg zum Betzenberg) gefilmt. Nicht nur das, wenn man mal urinieren will und steht unten kann es sogar passieren das man nicht mehr 20 Stufen hoch darf wo ein Dixi Klo steht. Dann heit es ZITAT: Ziehs hoch, und spucks aus.......(der kann froh sein das ich das nicht gemacht habe)
Man muß sich nicht alles gefallen lassen. Irgendwo hört es auf
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Dagobert_01 |
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27.01.2010 - 20:24:37
Zitat | Ja Dago, das siehst Du falsch. Nur weil ich denken könnte der Dago sei ein *peep* (was ich ja nicht tue), darf ichs trotzdem so nicht in der Öffentlichkeit aussprechen, oder gar schreiben (Art. 1GG: Die Würde des Menschen ist unantastbar).
Auch wenn das nur Kundgeben meiner Meinung wäre. Das Recht des einen hört nun mal da auf, wo ich das Recht des anderen einschränke.
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das sehe ich ja auch ein, das du damit über zb mich dann herziehst (rufmord o.ä.) weil du mich direkt damit angesprochen hast, aber wenn ich doch "bulle" sage, weiss ja niemand auf wen das bezogen ist bzw spreche ich ja niemanden direkt damit an sondern emine eine gruppe von leuten....und "wo kein kläger, da kein richter" heisst es doch so schön.....
das einige begriffe/namen über gruppen verboten sind ist mir ja klar, aber ich finde jetzt nicht das dieses wort jetzt sonderlich schlimm ist....oder andersherum gefragt abhocker, was könnte mir den von unserer staatsgewalt her blühen bzw euch als homepage/forumsbetreiber für solche aussagen?
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teich-afr[Niwa] |
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27.01.2010 - 21:12:45
naja bei cops ist es ja so , dass sie sich
1. schützen
und
2. sie begebn sich ja sozusagen in gefahr, wenn nun ihr gesicht erkannt wird und einer entkommt ( im schlimmstenfall) kann der polizist wiedererkannt werden wenn er kein ich nenne es mal "gesichtsschutz" trägt.
und ich finde es gut das bei demos das gesicht gezeigt wird.
weil verstecken kann ich micha uch daheim un wenn ich auf ne demo geh dann zeig ich mcih und dann zeig ich auch wofür ich steh.
Konichiwa watashiwa Niwa desu ^^
Watashiwa Teich-afr Niwa *verbeug*
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Abhocker |
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27.01.2010 - 23:35:52
Thema "Polizisten als Bullen bezeichnen". Mhm, solange keiner klagt. Könnte mir aber vorstellen, dass sich ein Polizist sich schon persönlich beleidigt sieht und eine entspr. Klage erhebt. Und dass man einen Polizisten nicht als Bullen bezeichnen daarf ist ja hinlänglich bekannt.
Thema Vermummung: Das ein Bereitschaftspolizist bei einer Demo sein Gesicht nicht zeigt zum Selbstschutz mag ja noch in Ordnung gehen. Dann soll er aber zumindest für zuständige Ordnungsbehörden anderweitig identifizierbar sein. Er muss ja nicht gleich ein Schild tragen, wo dan "POK Meier" draufsteht. Es reicht ja, wenn auf der Uniform vorne eine Nummer draufsteht, die zumindest intern eindeutig identifizierbar ist. Nur Dreieck, Kreis, Raute etc auf dem Rücken als Symbol zu welcher Hundertschaft sie gehören, das reicht einfach nicht.
Achja: Auch bei Polizisten darf ich mich selbst verteidigen im Sinne der Notwehr. Also zur Not dem Mann den Knüppel abnehmen. Und wenns sein muss mit den eigenen Handschellen fesseln, wenn er dann noch zuschlagen will. Wenn die Demonstranten zusammenhalten würden, dann würde so manches gar nicht gehen, was da einige (bei weitem nicht alle!) Polizisten treiben.
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teich-afr[Niwa] |
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28.01.2010 - 23:15:15
Hm , dennoch denke ich , dass das die Behörde wissen sollte wie sie vorgeht und wie sie ihre Männer schützt.
Und Hocker, klar ich gebe dir Recht, aber da ist glaub ihc nicht viel zu machen.
Konichiwa watashiwa Niwa desu ^^
Watashiwa Teich-afr Niwa *verbeug*
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Duffy Duck |
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29.01.2010 - 02:01:11
Es sollte einfach gut sichtbare Nummern geben bei solchen Einsätzen und eine übergeordnete Behörde die schwarze Schafe verfolgt.
Laut dem Panorama Bericht gibt es das ja überall in Europa.
Aber D hängt ja wie in so vielen Dingen mal wieder hinterher.
http://www.nachdenkseiten.de
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